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Einladung zur ausserordentlichen Hauptversammlung

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Einladung zur ausserordentlichen Hauptversammlung des Verein Panorama-Rundweg Thunersee

Wann und Wo

Donnerstag, 17. September 2026
Beginn: 20.00 Uhr
Hotel Aare, Freienhofgasse 3, 3600 Thun

Traktanden

1.       Begrüssung und Feststellung der ordnungsgemässen Einladung

2.       Wahl der Stimmenzählenden

3.       Genehmigung der Traktandenliste

4.       Orientierung über den aktuellen Stand im Projekt Kettenfähre Scherzligen

  • Vorstellung Projekt- und Businessplan, Vorstellung Zeitplan.

  • Die gesamten Kosten für das Projekt Kettenfähre belaufen sich nach vorliegenden Berechnungen auf CHF 2.3 Mio, davon CHF 650'000.00 für die Planung und CHF 1'650'000.00 für den Bau der Anlage. Diese Kosten werden zum grössten Teil (CHF 2.1 Mio) durch Mittel des Bundes, des Kantons und der Stadt Thun übernommen, müssen aber durch den Verein PRT – voraussichtlich mittels eines Baukredites – vorfinanziert werden.
    Bis heute sind Planungskosten in der Höhe von CHF 304’494.00 aufgelaufen, davon hat der Verein PRT CHF 164’494.00 übernommen. Beiträge Dritter (Bundesamt für Verkehr, Kanton Bern (NRP), Stadt Thun und die AEK (Jubiläumsfonds)) deckten den anderen Teil der Planungskosten.

  • Vorstellung Leistungsvertrag mit der Stadt Thun
    Der im Entwurf vorliegende Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der beiden Parteien. Die Stadt Thun überträgt die Planung, den Bau und den Betrieb der Kettenfähre dem Verein PRT bzw. der zu gründende Aktiengesellschaft. Im Gegenzug beteiligt sie sich an den Erstellungskosten und steuert einen jährlichen Beitrag an die Betriebskosten bei. Der Verein PRT bzw. die zu gründende Aktiengesellschaft plant, baut und betreibt die Fähre. Sie erfüllt die in der Vereinbarung festgelegten Rahmenbedingungen wie Betriebszeiten, Wartung, Sicherheit, etc. Der finale Leistungsvertrag muss vom Stadtrat wie vom Verein PRT angenommen werden.

  • Das Projekt Kettenfähre birgt finanzielle Risiken. Dies war schon bei den Panoramabrücken der Fall. Allerdings muss die Kettenfähre auf eigenes Risiko betreiben werden. Ein detailliert ausgearbeiteter und geprüfter Finanzierungsplan stellt die Planung, den Bau und den Betrieb der Kettenfähre sicher. Die Planung und der Bau werden wie erwähnt grösstenteils durch finanzielle Mittel des Bundes, Kantons und der Stadt Thun sichergestellt. Da diese teilweise erst nach Fertigstellung der Fähre überwiesen werden, ist ein Baukredit notwendig.

  • Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, eine durch den Verein PRT gehaltene Aktiengesellschaft zu gründen.

    • Der Leistungsvertrag mit der Stadt Thun wird alsdann nicht direkt zwischen dem Verein PRT selber, sondern zwischen der Stadt Thun und der Aktiengesellschaft abgeschlossen. Diese trägt das finanzielle Risiko. Es kann nicht auf den Verein PRT durchschlagen.

    • Zur Absicherung der Verbundenheit der Aktiengesellschaft mit dem Verein PRT werden folgende Massnahmen ergriffen:

    • Der Verein PRT darf keine Aktien ohne Beschluss der Mitgliederversammlung veräussern.

    • Dem Verwaltungsrat der Aktiengesellschaft wird eine verpflichtende Unternehmensstrategie vorgeschrieben.

    • Es ist vorgesehen, die Aktiengesellschaft mit einem Kapital von CHF 100'000.00 auszustatten. Das Aktienkapital wird aus Mitteln des Vereins PRT finanziert. Dieser Posten ist im letzten regulären Budget nicht vorgesehen. Entsprechend muss diese nicht budgetierte ausserordentliche Ausgabe – wie auch weitere nicht budgetierte projektbezogene Ausgaben – von der Versammlung genehmigt werden.

    • Um die Vorschläge des Vorstandes umzusetzen und das Projekt Kettenfähre fortführen zu können, muss die Versammlung die nachfolgenden, vom Vorstand beantragten Beschlüsse fassen.

5.    Kenntnisnahme und Zustimmung zu den Ausführungen des Vorstandes zum Projekt Kettenfähre Scherzligen und zum weiteren Vorgehen
Antrag des Vorstandes: Kenntnisnahme im zustimmenden Sinn und Ermächtigung des Vorstandes, das Projekt im vorgestellten Rahmen weiterführen und umsetzen zu dürfen.

6.    Gründung einer Tochtergesellschaft «Kettenfähre Scherzligen» (Aktiengesellschaft).

 Wie einführend erwähnt, betreten wir mit diesem Projekt betrieblich, organisatorisch und finanziell Neuland. Nach juristischen Abklärungen für das optimale weitere Vorgehen, ist der Vorstand zum Schluss gekommen, dass das Projekt nicht vom Verein PRT selbst, sondern über eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Vereins PRT realisiert werden soll, um so im Falle eines zwar unwahrscheinlichen, aber auch nicht mit Sicherheit auszuschliessenden Misserfolgs, das Risiko für das übrige Vereinsvermögen zu minimieren.
Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung beauftragt den Vorstand, die Gründung einer Aktiengesellschaft als 100-prozentige Tochtergesellschaft des Vereins PRT vorzunehmen. Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Planung, Finanzierung, Realisierung und der Betrieb der Kettenfähre Scherzligen.

 Der Verein zeichnet das gesamte Aktienkapital von CHF 100'000.00 und bleibt alleiniger Aktionär der Gesellschaft. Diese übernimmt nach der Gründung die vorhandenen Vorleistungen des Vereins PRT gegen die Gewährung eines Darlehens. Der Vorstand wird beauftragt, die für die Gründung erforderlichen Statuten, Reglemente und Verträge auszuarbeiten, die Mitglieder des ersten Verwaltungsrates zu bestimmen und alle notwendigen Gründungshandlungen vorzunehmen.

Die Gründung der Aktiengesellschaft beziehungsweise die operative Umsetzung des Projektes steht unter dem Vorbehalt der erforderlichen behördlichen Voraussetzungen und Bewilligungen sowie der Sicherstellung der Finanzierung gemäss Orientierung unter Traktandum 4.

7.    Verschiedenes

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